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Weniger Verbote, mehr Beratung: Erneuerbare Energien

Weniger Verbote, mehr Beratung: Erneuerbare Energien

Der in der europäischen Verordnung verankerte und durch die RED-III-Richtlinie bekräftigte Grundsatz des öffentlichen Interesses bei erneuerbaren Energien befindet sich nun in der entscheidenden Phase seiner Umsetzung in nationales Recht. In Portugal und Spanien, wo der Ausbau von Solar- und Windenergie immer intensiver voranschreitet und Konflikte mit Umwelt-, Kulturerbe- oder sozialen Werten unvermeidlich sind, ist es wichtig, über eine ausgewogene Anwendung dieses Kriteriums nachzudenken. Die Debatte ist nicht theoretischer Natur: Das Tempo der Energiewende, die Rechtssicherheit von Projekten und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen hängen davon ab.

Das jüngste Beispiel aus Deutschland zeigt, dass die Anerkennung des öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien die Entscheidungsfindung erleichtert und Konflikte reduziert. Dies fördert weniger starre Gesetze, in denen absolute Verbote erneuerbaren Standards weichen und nationale Ziele priorisiert werden. Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses stärkt die Rechtssicherheit der Genehmigungsbehörden, verringert institutionelle und persönliche Risiken und bietet rechtliche und politische Unterstützung für verhältnismäßige Entscheidungen. Schließlich unterstreicht die Erfahrung, wie sie der Fall Greifswald verdeutlicht, die Notwendigkeit einer Kultur transparenter Entscheidungsfindung, in der Interessen nachvollziehbar abgewogen, Fristen angemessen gesetzt und erneuerbaren Energien Priorität eingeräumt wird, um endloses Zögern zu vermeiden.

Doch es gibt eine wichtige Warnung: Im deutschen Recht steht die OPI direkt hinter der nationalen Verteidigung. Angesichts der drohenden Gefahr eines umfassenden bewaffneten Konflikts innerhalb der Europäischen Union mahnt der Anwendungsbereich der OPI zu besonderer Vorsicht bei ihrer Umsetzung: Ein „universelles Vetorecht“ für Verteidigungsfragen sollte nicht ohne Koordinierungsmechanismen und kompensatorische Lösungen geschaffen werden, die Sicherheit und Transformation in Einklang bringen.

Auswirkungen auf Portugal und Spanien

Da RED III die OPI in nationales Recht umsetzt, ist eine präzise operative Umsetzung wichtig. Drei Handlungsfelder sind dabei besonders hervorzuheben:

Eine klare Definition der Gewichtung. Öffentliche Leitlinien zur Bewertung von Verhältnismäßigkeit, Minderungsmaßnahmen und Zielkonflikten bei der Nutzung erneuerbarer Energien im Hinblick auf Lebensräume, Vögel oder Gewässer – keine Abkürzungen, aber ein klarer Ausgangspunkt für die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien.

Klärung der Zuständigkeiten. In sektorübergreifenden Konflikten (Energie vs. Umwelt) muss die Genehmigungsbehörde die Führungsrolle bei der Entscheidungsfindung behalten und dabei die Meinungen der einzelnen Sektoren berücksichtigen, ohne sich von ihnen abhängig zu machen – eine direkte Lehre aus Greifswald.

Kennzahlen und Rechenschaftspflicht. Veröffentlichung der durchschnittlichen Entscheidungszeit, der Quote der vor Gericht bestätigten Entscheidungen und der Auswirkungen auf Verzögerungen/ Einschränkungen aufgrund administrativer Engpässe – wodurch ein Kreislauf kontinuierlicher Verbesserung und öffentlichen Vertrauens geschaffen wird.

Für Portugal und Spanien, wo der Ausbau von Wind- und Solarenergie rasant voranschreitet und gelegentliche Konflikte mit Natur-, Umwelt- und Kulturerbewerten unvermeidbar sind, kann der Plan für einen offenen Markt (OPI) Rechtssicherheit schaffen – vorausgesetzt, er ist präzise: weder automatische Genehmigungen noch eine durch Analyse bedingte Lähmung. Allgemeine Verbote werden tendenziell an Bedeutung verlieren; detaillierte Entscheidungen mit veröffentlichten Kriterien und strengen Umweltprüfungen werden sich durchsetzen.

Das „überwiegende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien untergräbt nicht die Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich; es bietet vielmehr ein Prioritätskriterium, das auf den Klimanotstand und die Energiesicherheit zugeschnitten ist. Deutsche Gerichte beginnen, diese Botschaft zu festigen: weniger a priori Verbote, mehr Einzelfallprüfung mit begründeten Anpassungen und fundiertere, objektiv vertretbare Verwaltungsentscheidungen. Bei der Umsetzung der RED III sollten die europäischen Länder den Mut zur Entscheidung und die Disziplin an den Tag legen, den Begriff nicht zu überdehnen, sondern das übergeordnete öffentliche Interesse als das zu erhalten, was es ist: ein rechtliches Instrument zur Beschleunigung der Energiewende, ohne dabei wesentliche Schutzmechanismen aufzugeben.

observador

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