71 Erben von Abdulhamid haben ein Auge auf die Galatasaray-Insel geworfen!

Mit dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches und der Gründung der Republik Türkei verhinderte das 1924 erlassene Gesetz zur Abschaffung des Kalifats und zur Vertreibung der Osmanischen Dynastie aus der Türkei Ansprüche auf das Eigentum des Sultans.
Doch einige Leute, die behaupten, aus der osmanischen Familie zu stammen, erheben Anspruch auf wichtige historische Stätten in der Türkei.
Laut NTV entschied das 12. Zivilgericht des Friedens in Istanbul nach einem 15-jährigen Gerichtsprozess, dass 71 Personen die Erben von Abdulhamid II. seien. Eine Übertragung der Immobilie auf die Erben wurde vom Gericht nicht angeordnet.
Der Bescheid bestätigt zwar den Erbschein, enthält jedoch keine Ermächtigung zu etwaigen Übertragungsgeschäften. Es wird darauf hingewiesen, dass den Erben verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
Es wird angegeben, dass die Forderungen der Erben eine Liste wie die Insel Galatasaray, 70 Hektar Land in Bakırköy, jeweils 30 Hektar Land in Beykoz und Kartal, 20 Hektar Land in Kağıthane, Veliefendi-Wiese, 30 Hektar Gemüsegarten in Dolmabahçe, zwei Villen in Nişantaşı, viele Bauernhöfe in Şişli, Çatalca, Çekmece und Geyve, ein Mühlengrundstück in Galata, Kabataş-Platz, ein Herrenhaus und 5 Hektar Land in Horhor, 2 Hektar Weinberg in Beşiktaş Serencebey und viele Bauernhöfe und Grundstücke in Aydın, Antakya und Kilis.
Quelle: NTV
Tele1