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Es ist offiziell: Die Europäische Union verbietet die Mitnahme dieses Gegenstands im aufgegebenen Gepäck.

Es ist offiziell: Die Europäische Union verbietet die Mitnahme dieses Gegenstands im aufgegebenen Gepäck.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Freigepäckmenge im Flug sind klar und präzise. Gegenstände, die nicht an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden dürfen, sind danach zu beurteilen, welche Gefahren und Schäden sie für das Flugzeug, die Passagiere und die Besatzung verursachen oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise gefährden können. Es gibt einige Gegenstände, die wir aus offensichtlichen Gründen nicht auf die Reise mitnehmen können, wie beispielsweise Waffen, Sprengstoffe oder brennbare Gegenstände. Nun ist die Europäische Union noch einen Schritt weiter gegangen und hat in diese Liste ein Produkt aufgenommen, das nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden darf: tragbare Batterien .

Es ist zu beachten, dass einige Produkte zwar mit an Bord genommen werden dürfen, diese jedoch je nach Beschaffenheit im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden müssen. Beispielsweise müssen alle Behälter mit Flüssigkeiten über 100 Milliliter im aufgegebenen Gepäck verstaut werden und gelangen in den Frachtraum des Flugzeugs. Auf der anderen Seite gibt es andere, die dies aufgrund der Risiken tun, die entstehen können, wenn sie im Falle eines Vorfalls keinen Zugriff darauf haben.

Vorschriften der Europäischen Union

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) erklärt: „Elektronische Geräte, die wir im Alltag nutzen , können beim Transport im Flugzeug ein Sicherheitsrisiko darstellen . Deshalb dürfen bestimmte Gegenstände nur im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen an Bord eines Flugzeugs nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden oder sind sogar ganz verboten.“

Aus diesem Anlass hat die Europäische Union das Verbot der Mitnahme von tragbaren Batterien oder Powerbanks im aufgegebenen Gepäck bekräftigt. „Ersatzakkus und tragbare Ladegeräte müssen immer im Handgepäck und niemals im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Sie müssen einzeln gegen Kurzschlüsse geschützt sein und es sind maximal zwei pro Person erlaubt. Sie dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden.“

Dieser Gegenstand kann eine echte Gefahr darstellen und es ist unbedingt erforderlich, seinen ordnungsgemäßen Zustand und seine Funktion vor dem Einsteigen in das Flugzeug zu überprüfen. „Ob im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck, die Batterie darf eine bestimmte Anzahl an Wattstunden (Wh) nicht überschreiten und sollte nur von seriösen Verkäufern und niemals von unseriösen Quellen erworben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Batterie ordnungsgemäß getestet wurde“, erklärt die EASA.

„Diese Batterien können Feuer fangen, wenn sie beschädigt, kurzgeschlossen oder überhitzt werden. Deshalb sollten Sie Ihre tragbaren elektronischen Geräte (Kameras, Laptops und Telefone) im Handgepäck (an Bord) und nicht im aufgegebenen Gepäck mitführen“, erklärt die europäische Agentur nachdrücklich. Die Einhaltung der Verbote und Vorschriften der Europäischen Union ist zwingend erforderlich, um Schäden und Gefahren zu vermeiden, die sich aus einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben können.

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eleconomista

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