Fachin widerspricht der Mehrheit und stimmt gegen die automatische Verantwortlichkeit sozialer Netzwerke

Am Mittwoch, dem 25., schloss sich Richter Edson Fachin vom Obersten Bundesgericht in den außerordentlichen Berufungen 1037396 und 1057258 der Position von André Mendonça an. In diesen Berufungen ging es um die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 19 des Internet Civil Rights Framework. Diese Bestimmung regelt die Haftung sozialer Netzwerke für illegale Inhalte, die von Nutzern gepostet werden.
Fachin kündigte an, zu beiden Fällen eine einzige Abstimmung zu verlesen. Er stufte das Thema als „eines der komplexesten und heikelsten Probleme“ ein, mit denen sich der Oberste Gerichtshof in den letzten Jahren befasst habe.
„In einem demokratischen Rechtsstaat müssen die Mittel zur Lösung der Missstände der Demokratie im eigenen Instrumentarium gefunden werden. Daher müssen wir bei der Auseinandersetzung mit der Machtkonzentration auf Plattformen, die auch rechtliche Bedenken hervorruft, vorsichtig sein […]. Deshalb bin ich mit dem angewandten Mittel nicht einverstanden. Ich glaube, dass strukturelle und systemische Regulierung erforderlich ist, vorzugsweise nicht über die Justiz“, sagte Fachin.
Für den Minister ist Artikel 19 des Zivilgesetzbuches verfassungsmäßig, da er die Meinungsfreiheit schützt, indem er vorschreibt, dass die Entfernung von Inhalten nur nach einer Gerichtsentscheidung erfolgen darf.
„Artikel 19 ist verfassungsgemäß, weil die Notwendigkeit einer gerichtlichen Anordnung zur Entfernung von Inhalten, die von Dritten erstellt wurden, meiner Ansicht nach der einzige verfassungsmäßig angemessene Weg ist, die Meinungsfreiheit mit dem Regime der nachträglichen Haftung in Einklang zu bringen“, sagte er.
Der Minister warnte auch vor den Grenzen juristischen Handelns angesichts des rasanten technologischen Wandels. Fachin argumentierte, die Technologie verändere sich „unaufhörlich“ und das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Inhaltsmoderation werde nicht ausreichen, um die Probleme zu lösen, die durch die Machtkonzentration in den Händen der Plattformen entstehen. „Wir laufen Gefahr, die Abhilfemaßnahmen aufgrund fehlender umfassender Diagnose nicht anpassen zu können“, erklärte er.
Mit Fachins Unterstützung lautete die Abstimmung bisher 7 zu 2 für die zivilrechtliche Haftung digitaler Plattformen für von Nutzern veröffentlichte Inhalte. Dennoch müssen sich die Minister auf ein gemeinsames Verständnis einigen, da es Meinungsverschiedenheiten über die Kriterien und Grenzen dieser Haftung gibt.
Artikel 19 des brasilianischen Bürgerrechtsrahmens für das Internet besagt heute, dass Plattformen nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie illegale Inhalte nach gerichtlicher Anordnung nicht entfernen. Das Urteil mit weitreichenden Folgen könnte dieses Verständnis für die gesamte brasilianische Justiz ändern.
CartaCapital