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Der 16. Juli bringt große Veränderungen im Arzneimittelverkauf. Revolution für die Kranken

Der 16. Juli bringt große Veränderungen im Arzneimittelverkauf. Revolution für die Kranken

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 03. Juli 2025 12:00Aktualisiert: 03. Juli 2025 12:12

Dies ist eine große Veränderung für alle. Laut der veröffentlichten Verordnungsänderung wird es möglich sein, rezeptfreie Arzneimittel elektronisch zu bestellen. Die bisherigen Regelungen erlaubten nur die Nutzung von E-Mail, Telefon oder Fax. Die Änderungen treten am 16. Juli in Kraft.

Ab 16. Juli treten Änderungen im Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln in Kraft.
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Alles wird sich ändern. Neuer Prüfungstermin, Abschlussprüfungsfach verschwindet

Eine Änderung der Verordnung über den Versandhandel mit Arzneimitteln wurde im Gesetzblatt veröffentlicht.

Die folgenden Änderungen wurden in der veröffentlichten Novelle eingeführt:

In der Verordnung des Gesundheitsministers vom 26. März 2015 über den Versandhandel mit Arzneimitteln (polnisches Gesetzblatt Pos. 481) wird in § 2 Absatz 1 Nummer 5 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und Nummer 6 wie folgt angefügt:

„6) durch andere als die in den Nummern 3 bis 5 genannten elektronischen Kommunikationsmittel, die den Erwerb eines auf der Website der Einrichtung angebotenen Arzneimittels ermöglichen .“

Wie in der OSR zum Änderungsentwurf angegeben, besteht das zu lösende Problem darin, dass die derzeit geltenden Bestimmungen des nationalen Rechts es nicht zulassen, auf deren Websites Bestellungen für Arzneimittel aufzugeben, die von zugelassenen öffentlichen Apotheken und Apothekenstellen im Versandhandel angeboten werden, und zu diesem Zweck andere elektronische Kommunikationsmittel als E-Mail, Telefon oder Fax zu verwenden.

Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass die derzeit geltenden Regelungen „nicht den aktuellen technischen Realitäten oder gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen, da sie keine Möglichkeit bieten, im Beschaffungsprozess technische Lösungen einzusetzen, die der heutigen Zeit entsprechen.“

Es wird vorgeschlagen, den in § 2 Absatz 1 der durch den Entwurf geänderten Verordnung enthaltenen Katalog der Bestellmöglichkeiten für Arzneimittel im Versandhandel um elektronische Kommunikationsmittel als Gruppe bestehender und noch zu entwickelnder technischer Lösungen zu erweitern. Dies werde den Erwartungen der Sozialpartner entsprechen, die sich in ihrem Deregulierungspostulat widerspiegeln, heißt es in der OSR.

Dies bedeutet grünes Licht für Apps, Chats, Chatbots und andere Tools, die noch nicht auf dem Markt sind. Die Änderungen treten 14 Tage nach der Ankündigung, also am 16. Juli, in Kraft.

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Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

rynekzdrowia

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